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Hals-Nasen-Ohren-Klinik (Belegabteilung)

 




Dr. med.Häfke, Dipl. med. Sabri, Dr. med. Geidel, Dr. med. Gödicke (v.l.)

 Belegärzte:

      Dr. med. Dietmar Häfke

 

      FA für Hals-, Nasen- u. Ohrenkrankheiten

 

 

 

      Dr. med. Ronald Gödicke

 

      FA für Hals-, Nasen- u. Ohrenkrankheiten

 

 

 

      Dipl. med. Khaled Sabri

 

      FA für Hals-, Nasen- u. Ohrenkrankheiten

 

 

 

      Dr. med. Olaf Geidel

 

      FA für Hals-, Nasen- u. Ohrenkrankheiten

 

 

 

      Telefon: 03661 46-3450

 

 

 

      Telefax: 03661 46-3452

 

 


Unser Leistungsspektrum

 

Die Hals-Nasen-Ohren Klinik ist eine Beleg-Abteilung mit 16 Betten, in der Patienten mit Hals-, Nasen-, Ohrenärztlichen Erkrankungen von ihren einweisenden niedergelassenen Ärzten behandelt werden. Neben der operativen Grundversorgung des Fachgebietes werden durch Hr. Dr. Häfke hochspezialisierte Ohroperationen zur Sanierung und Hörverbesserung durchgeführt. Davon wurden durchschnittlich 200 Operationen im Jahr durchgeführt.

 

Die Belegärzte führen folgende Operationen und Behandlungen durch:

 

  • Operationen am Ohr zur Hörverbesserung und Sanierung
  • plastische Eingriffe bei abstehenden Ohren
  • Operationen im Bereich der Nase zur Verbesserung der Nasenatmung
  • Eingriffe im Mundbereich, Entfernung der Gaumenmandeln
  • Entfernung der Rachenmandeln (Polypen) häufig bei Kleinkindern
  • Entfernung von Hauttumoren im Gesichtsbereich unter ästhetischen Zielsetzungen
  • operative Behandlung bei extremen Schnarchen (nach gründlichster Beratung)
  • minimal-invasive Kehlkopfchirurgie zur Behandlung von Stimmbandpolypen

 

Die Einweisung erfolgt grundsätzlich nur nach Vorstellung bei den jeweiligen Belegärzten in Greiz.

Durch die Belegärzte steht in Verbindung mit der Belegabteilung für die Region Schleiz, Reichenbach, Zeulenroda und Greiz ein HNO-bereitschaftsärtlicher Dienst zur Verfügung.

Für die Zeit der stationären Behandlung von Kindern können jeweils bis 2 Eltern aufgenommen werden.

Ebenfalls können Tagesmütter mit bzw. ohne Verpflegung die Betreuung ihrer Kinder übernehmen.

 


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