|
Zur allgemeinen Krankenhausordnung
Verlassen des Krankenzimmers
Wir bitten Sie, sich zur Visite, zu Behandlungszeiten sowie zu den Mahlzeiten unbedingt im Patientenzimmer aufzuhalten.
Wenn Ihr Gesundheitszustand es erlaubt und Sie Ihre Ebene einmal verlassen möchten, sprechen Sie bitte vorher mit Ihrem Arzt oder der Schwester. Sie sollten jedoch aufgrund Ihres Gesundheitszustandes und aus versicherungstechnischen Gründen das Klinikgelände nicht verlassen.

Unerwünschte Genussmittel
Dazu gehören Nikotin und Alkohol. Diese können den Heilungsprozess empfindlich stören. Aus Rücksichtnahme auf Ihre Mitpatienten und wegen der Brandgefahr ist das Rauchen im gesamten Kreiskrankenhaus untersagt, auch wenn es schwer fällt.
Der Genuss von alkoholischen Getränken ist in unserem Haus untersagt. Ausnahmen sind nur nach Rücksprache mit dem Arzt möglich. Am besten Sie verzichten während des Krankenhausaufenthaltes ganz auf dieses "Laster".

Krankenhauseinrichtung
Wir bitten Sie, mit allen zur Einrichtung gehörenden Gegenständen pfleglich umzugehen.
Für schuldhaft verursachte Schäden haften die Nutzer bzw. Begleitpersonen. Die Benutzung elektrischer Koch- oder Heizgeräte sowie das selbständige Bedienen von Behandlungsgeräten ist nicht gestattet.

Schweigepflicht
Das gesamte Krankenhauspersonal unterliegt der Schweigepflicht über alle Dinge, die mit Ihren persönlichen Daten und mit Ihrer Krankheit zu tun haben.
Wenn Angehörige über Ihren Gesundheitszustand informiert werden wollen, dann sollten Sie sich über die Stationsschwester direkt an den zuständigen Arzt wenden. Auf telefonische Anfragen muss das Personal zurückhaltend reagieren, um nicht in Gefahr einer Verletzung der Schweigepflicht zu geraten. 

|