Ab 05.11.2020 neue Besucherregelung
Bitte haben Sie Verständnis, dass zum Schutz unserer Patienten und Mitarbeiter die Besuchsregeln der aktuellen Infektionslage entsprechend angepasst werden.
Es besteht Besuchsverbot.
In Härtefällen ist ein Besuch mit der entsprechenden Abteilung oder Klinik vorher unbedingt telefonisch abzuklären. Bei allen Besuchern, die in solch einem Ausnahmefall das Haus betreten dürfen, wird vor dem Ausfüllen des Besucher-Kontaktformulars Fieber gemessen und ein Covid-19-Antigentest durchgeführt.
Im Kreiskrankenhaus Greiz gilt für alle die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes, die Abstandsregelung sowie die hygienische Händedesinfektion beim Betreten und Verlassen des Geäudes sowie der Stationen.
Download Besucher-Kontaktformular zum Ausfüllen und Mitbringen (Abgabe am Zentralen Empfang)