Aufhebung der vorrübergehenden Maskenpflicht im Krankenhaus Greiz

Die vorübergehende Maskenpflicht der Kreiskrankenhaus Greiz-Ronneburg GmbH für den Standort Greiz wird ab dem 06.03.2024 wieder aufgehoben.

Greiz. Die am 07.02.2024, aufgrund der steigenden grippebedingter Infektionszahlen, erlassene vorübergehende Maskenpflicht der Kreiskrankenhaus Greiz-Ronneburg GmbH für den Standort Greiz wird ab 06.03.2024 wieder aufgehoben.